Ehrenamtspauschale: Alles, was du 2024 wissen musst
„Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Demokratie! Es knüpft ein Band des Miteinanders, das unsere Gesellschaft verbindet und stärker macht„, so Innenministerin Nancy Faeser zum 75. Jahrestages des Grundgesetzes. Das verdeutlicht, warum ehrenamtlich engagierte Menschen unabdingbar für unsere Gesellschaft sind. Doch nur weil die Tätigkeit unentgeltlich ist, heißt das nicht, dass die Ehrenamtlichen keinen finanziellen Ausgleich bekommen können. Dafür gibt es unter anderem die Ehrenamtspauschale, eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Was das ist, wie sie funktioniert und was du sonst noch wissen solltest, erklären wir dir hier.
- Definition: Was ist die Ehrenamtspauschale?
- Was kann als Ehrenamtspauschale abgerechnet werden?
- Was sind die Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale?
- Was ist bei der Steuer zu beachten?
- Welche Pauschalen gibt es noch im Ehrenamt?
- Das solltest du beim Nachweis und der Dokumentation beachten
- FAQ – weitere häufige Fragen
- Finde dein Ehrenamt auf vostel.de
Definition: Was ist die Ehrenamtspauschale?
Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von aktuell 840€ für Aufwandentschädigungen, die für ehrenamtliche Tätigkeiten im Dienste eines gemeinnützigen Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation gezahlt wurden. Sie ist steuer- und sozialversicherungsbefreit, es müssen also weder die Ehrenamtlichen noch die Vereine bzw. Organisationen Abgaben auf die Zahlung entrichten. Voraussetzung dafür ist, dass der Verein bzw. die Organisation den Gemeinnützigkeitstatus hat. Geregelt ist die Ehrenamtspauschale in §3 Nr. 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Was kann als Ehrenamtspauschale abgerechnet werden?
Es ist nicht genau festgelegt, was abgerechnet werden kann, da die potentiellen Aufgaben bei jeder Organisation unterschiedlich sind. Die Tätigkeit muss aber grundlegend dem gemeinnützigen Zweck des Vereins dienen und dabei dem ideellen Bereich oder dem Zweckbetrieb zuzuordnen sein.
Was bedeutet ideeller Bereich?
Der ideelle Bereich eines Verein beschreibt den Kernbereich seiner Tätigkeit. Bei einem gemeinnützigen Sportverein wären dies beispielsweise alle Tätigkeiten, die sich um die Sicherstellung der sportlichen Aktivitäten drehen: Wartung der Geräte, Fahrdienste, Reinigung der Räumlichkeiten, Betreuung uvm.
Unabhängig davon gibt es auch eine Übungsleiterpauschale, die beispielsweise Trainer*innen im Sportverein gezahlt werden kann. Mehr Details dazu hier.
Was bedeutet Zweckbetrieb?
Unter Zweckbetrieb versteht man die wirtschaftliche Betätigung eines Vereins zum Erwirtschaften von Einnahmen, welche die Aufrechterhaltung der Vereinstätigkeiten ermöglichen. Bei Sportvereinen wären das beispielsweise sportliche Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder eingenommen werden, die Ausgaben des Vereins decken.
Weitere Details dazu, welche Pauschalen es für wofür gibt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, liefert dieses Online-Seminar der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Was sind die Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale?
Um eine Ehrenamtspauschale erhalten zu können, gibt es eine Reihe von Voraussetzungen.
- Nebenberuflich: Die Tätigkeit darf nur ein Drittel der Zeit beanspruchen, die der Hauptberuf in Anspruch nimmt. Pauschal wird von 14 Stunden die Woche gesprochen. Das zählt übrigens auch, wenn man keiner Haupttätigkeit nachgeht.
- Ehrenamtlich: Die Tätigkeit darf nicht regulär bezahlt, sondern muss freiwillig ausgeübt werden.
- Gemeinnützig: Gemeinnützig bedeutet, dass die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Genaueres findest du in §52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO)
Was ist bei der Steuer zu beachten?
Es gibt den sogenannten Grundfreibetrag, der besagt, dass jährliche Einnahmen bis zu einer Grenze von 11.604€ (2024) für Singles nicht versteuert werden. Für Verheiratete entsprechend 23.208€. Die Ehrenamtspauschale wird zu diesem Betrag nicht hinzugerechnet, sondern kann zusätzlich erhalten werden. Sie muss jedoch ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.
Wo in der Steuererklärung muss ich die Ehrenamtspauschale angeben?
Selbstständige tragen die Ehrenamtspauschale in der Anlage S und Arbeitnehmende in der Anlage N ein. Alle Einnahmen, die den Betrag von 840€ übersteigen, werden regulär versteuert. Weitere Informationen findest du beispielsweise hier bei Finanztip.
Welche Pauschalen gibt es noch im Ehrenamt?
Zur Stärkung des Ehrenamts gibt es neben der Ehrenamtspauschale noch drei weitere steuerliche Förderungen. Diese sind die Übungsleiterpauschale, Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer.
- Aufwandsentschädigungen aus öffentlicher Kasse erhältst du beispielsweise für Tätigkeiten als Schöffe oder Schöffin (ehrenamtliche*r Richter*in) oder Wahlhelfer*in (§3 Nr. 12 S.2 EStG)
- Die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuung gibt es, wenn du eine Person, die aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung gesetzliche Betreuung benötigt, betreust (§ 3 Nr. 26 b EStG bzw. §1878 BGB)
- Die wohl umfangreichste Pauschale mit einem Freibetrag von bis zu 3 000€ ist die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG). Für sie sind die Voraussetzungen ähnlich wie für die Ehrenamtspauschale. Sie kann von Vereinen oder Organisationen an freiwillige Trainer*innen, Ausbilder*innen, Pfleger*innen, Erzieher*innen oder Künstler*innen ausgezahlt werden. Weitere Informationen dazu gibt es bei Deutsches-Ehrenamt.
Können verschiedene Pauschalen kombiniert werden?
Grundsätzlich können diese Pauschalen miteinander kombiniert werden. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass nicht mehrmals für dieselbe Tätigkeit eine Förderung in Anspruch genommen wird. Die Tätigkeiten dürfen aber sehr wohl für denselben Verein geleistet werden.
Übrigens kann die Übungsleiter- sowie die Ehrenamtspauschale auch mit einer geringfügigen Beschäftigung, sogenannte Minijobs, kombiniert werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei VereinsWiki.
Das solltest du beim Nachweis und der Dokumentation beachten
Damit es keine bösen Überraschungen bei der Steuererklärung gibt, sind Nachweise und Dokumentationen von Tätigkeiten und deren Bezahlung notwendig. Das Gute ist dabei, dass der Aufwand sich dafür in Grenzen hält. Entscheidend ist, dass…
- …die Tätigkeit genau beschrieben wird, besonders, wenn sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale gezahlt wurde. Dabei sollten auch Daten zu deiner Person und dem Zeitraum der Tätigkeit enthalten sein. Vordrucke findest du unter anderem hier: Ehrenamt-verbindet.de
- …dokumentiert wird, für wen die Tätigkeit ausgeübt wurde. Die auftraggebende Stelle muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. In der Bescheinigung sollte daher neben den Daten zum Verein auch der Zweck beschrieben sein.
Für regelmäßige Tätigkeiten beim selben Verein oder bei derselben Organisation bietet sich auch ein Vertrag an.
FAQ – weitere häufige Fragen
Ehrenamtspauschale vs. Übungsleiterpauschale: Was ist der Unterschied?
Die Übungsleiterpauschale ist für ein engeres Tätigkeitsfeld vorgesehen als die Ehrenamtspauschale. So richtet sie sich zum Beispiel an Trainer*innen, Ausbilder*innen, Pfleger*innen, Erzieher*innen oder Künstler*innen. Die Ehrenamtspauschale wiederum kann für nahezu jede Tätigkeit im Dienst einer gemeinnützigen Organisation erhalten werden.
Wie hoch war die Ehrenamtspauschale 2023?
Seit 2021 beträgt die Ehrenamtspauschale 840€ pro Jahr. Bis 2021 betrug sie noch 720€ pro Jahr.
Wo gibt es Vordrucke für das Formular zur Ehrenamtspauschale?
Ein offizielles Formular gibt es nicht. Informationen, die unbedingt auf einer Bestätigung stehen sollten, sind:
- Art und Umfang der Tätigkeit
- Anzahl der zu leistenden Stunden bzw. Tage
- Erklärung, dass du die Ehrenamtspauschale nicht bereits bei einem anderen Verein o.Ä. in Anspruch genommen hast
- Daten zu deiner Person und dem Verein / der Organisation in der du tätig warst
- Rechtsverbindliche Unterschriften von dir und dem Verein / der Organisation
Näheres dazu findest du bei Deutsches Ehrenamt und bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Kann ich den Zeitaufwand für ein Ehrenamt von der Steuer absetzen, ohne dass ich Geld bekommen habe?
Nein, den Zeitaufwand kannst du so direkt nicht absetzen. Es ist möglich als Aufwands- beziehungsweise Rückspende. Dabei erhältst du eine Spendenquittung, die du steuerlich geltend machen kannst. Näheres dazu findest du unter accountable.de.
Kann ich die Ehrenamtspauschale auch mit einem Minijob kombinieren?
Ja, du kannst sowohl die Ehrenamtspauschale als auch die Übungsleiterpauschale mit deinem Minijob kombinieren. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei VereinsWiki.
Finde dein Ehrenamt auf vostel.de
Du weißt jetzt genug über die Ehrenamtspauschale, aber die fehlt noch das passende Ehrenamt oder Engagement? Oder du hast Lust, einen neuen Bereich zu entdecken? Dann schau dich doch auf vostel.de um. Hier findest du deutschlandweit ehrenamtliche Tätigkeiten und kannst genau nach deinen Interessen filtern.
Wir hoffen, dir damit einen guten Überblick zur Ehrenamtspauschale zu geben!
Wer zahlt für ein Ehrenamt?
Hallo Eva-Maria, für ehrenamtliche Tätigkeiten können gemeinnützige Vereine oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel eine Gemeinde) eine Aufwandsentschädigung zahlen. Bis zu dem Pauschalbetrag von 840€ im Jahr muss weder die Organisation, die sie auszahlt noch die Person, die sie erhält Abgaben darauf entrichten. Das wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.
Und wie werden dann Steuern und Sozialversicherungen bezahlt wenn die bezahlte Pauschale die Freigrenze von 840 Euro übersteigt?
Vorallem wenn der Empfänger keine jährliche Einkommensteuererklärung abgibt?
Hallo Daniel, die Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, die den Freibetrag von 840€ im Jahr übersteigen müssten als Einkommen versteuert werden. Das müsste auch dann der Fall sein, wenn der Empfänger normalerweise keine Steuererklärung abgibt. Das Finanzamt könnte auch auf andere Weise von dem ausbezahlten Betrag erfahren, beispielsweise durch die Organisation, die den Betrag ausgezahlt hat. Im Zweifelsfall sollten Steuerexpert*innen zu Rate gezogen werden, da wir hier keine sind.