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Finde dein Ehrenamt auf

Titelbild: Übungsleiterpauschale 2026 - Fußballtrainer auf dem Fußballplatz, erklärt Kindern eine Taktik

Übungsleiterpauschale 2026: Das musst du wissen

Ob du im Sportverein Trainings gibst, Kinder oder Jugendliche betreust oder dich in einer gemeinnützigen Organisation als Ausbilder*in engagierst: Ehrenamt bedeutet Verantwortung, Zeitaufwand und persönliches Engagement. Viele Organisationen möchten diesen Einsatz finanziell anerkennen und können dies in Form der sogenannten Übungsleiterpauschale auch tun.

In diesem Beitrag schauen wir uns gemeinsam an, wie diese funktioniert, für welche Tätigkeiten die Übungsleiterpauschale gilt, wie hoch sie im Jahr 2026 ausfällt und was du dabei steuerlich beachten solltest.

  1. Was ist die Übungsleiterpauschale?
  2. Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale 2026?
  3. Wie wird die Übungsleiterpauschale steuerlich behandelt?
  4. Welche Pauschalen gibt es noch im Ehrenamt?
  5. Finde dein Ehrenamt mit vostel.de
  6. FAQ – Häufige Fragen zur Übungsleiterpauschale

Was ist die Übungsleiterpauschale? 

Zwischenbild: Übungsleiterpauschale 2026 -  zwei Erwachsene geben Kindern Musikunterricht

Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, mit dem Einnahmen aus ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeiten begünstigt werden. Sie greift, wenn du dich im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation engagierst und dabei Aufgaben übernimmst, bei denen du andere anleitest, betreust, ausbildest oder pflegst. Viele Organisationen zahlen für dieses Engagement eine Vergütung, die bis zu einer festgelegten Grenze steuerfrei bleibt.

Begünstigt werden ehrenamtliche Tätigkeiten wie zum Beispiel:

  • Tätigkeiten als Übungsleiter*in oder Trainer*in, etwa im Sportverein
  • Ausbildende Tätigkeiten in der Jugend oder Erwachsenenbildung
  • Betreuende Tätigkeiten in der Kinder und Jugendarbeit
  • Erzieherische Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen
  • Künstlerische Tätigkeiten mit anleitendem Charakter
  • Pflege und Betreuung von älteren Menschen, kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung

Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale 2026? 

Im Jahr 2026 liegt die Übungsleiterpauschale bei 3.300 Euro pro Jahr. Der Betrag gilt pro Person und Kalenderjahr, unabhängig davon, bei wie vielen Organisationen du tätig bist.

Die Tätigkeiten müssen nebenberuflich ausgeübt werden. Das gilt unabhängig von deiner Lebenssituation. Auch als Student*in, Schüler*in, Rentner*in oder wenn du hauptberuflich arbeitest, kannst du die Übungsleiterpauschale nutzen, solange der zeitliche Umfang der Tätigkeit nicht mehr als etwa ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle beträgt. Darauf weist auch das Bundesministerium des Innern hin.

Die Übungsleiterpauschale ist keine klassische Aufwandsentschädigung, bei der einzelne Kosten nachgewiesen werden müssen. Es handelt sich um einen Freibetrag, der unabhängig davon gilt, ob dir tatsächlich Ausgaben entstanden sind.

Wie wird die Übungsleiterpauschale steuerlich behandelt?

Zwischenbild: Übungsleiterpauschale 2026 -  eine Frau macht ihre Steuern mit Laptop und Taschenrechner

Für die Übungsleiterpauschale gilt ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 3.300 Euro pro Jahr. Solange du unter dieser Grenze bleibst, sind die Einnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst wenn du mehr erhältst, wird der darüberliegende Betrag steuerpflichtig. 

Auch wenn sie steuerfrei sind, müssen die Einnahmen aus der Übungsleiterpauschale in deiner Steuererklärung angeben werden. Wo genau du sie einträgst, hängt davon ab, in welcher Form du tätig bist:

  • Angestellt oder ehrenamtlich ohne Selbstständigkeit
    Die Einnahmen trägst du in der Anlage N unter den steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG ein.
  • Selbstständig oder freiberuflich tätig
    In diesem Fall gibst du die Einnahmen in der Anlage S an. Dort wird die Übungsleiterpauschale als steuerfreier Freibetrag berücksichtigt.

Eine verständliche Einordnung dazu findest du auch hier im Artikel von Finanztip.

Welche Pauschalen gibt es noch im Ehrenamt?

Neben der Übungsleiterpauschale gibt es im Ehrenamt weitere Pauschalen, die du in Anspruch nehmen kannst. Hier eine Übersicht:

Betragumfasst folgende Tätigkeiten
Ehrenamtspauschale960 € /jährlichsämtliche Tätigkeiten, die dem gemeinnützigen Zweck eines Vereins oder Organisation dienen
Übungsleiterpauschale3300 € /jährlichpädagogische Tätigkeiten als Trainer*in, Ausbilder*in, Erzieher*in, Betreuer*in sowie künstlerische Tätigkeiten oder die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Mittelnab 250 € /monatl.öffentliche Dienste wie ein Schöffen- oder Richteramt sowie Wahlhelfer*innen oder die Arbeit bei der freiwilligen Feuerwehr
Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuungen450€ /jährlichgesetzliche Betreuung
Aufwendungsersatzindividueller KostenbetragAuslagen wie Reise-, Porto-, Telefon- oder Materialkosten

In manchen Fällen können mehrere Pauschalen genutzt werden, etwa wenn du unterschiedliche Rollen im Ehrenamt übernimmst. Beispielsweise kannst du Aufgaben als Trainer*in übernehmen (Übungsleiterpauschale) und zusätzlich Kassenwart sein (Ehrenamtspauschale). Achte aber darauf, dass die gleiche Tätigkeit nicht über mehrere Pauschalen abgerechnet werden darf.

Einen umfassenden Überblick über alle Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt findest du in unserem passenden Blogbeitrag.

Finde dein Ehrenamt mit vostel.de

Wir hoffen, dass wir dir einen guten Überblick zur Übungsleiterpauschale 2026 gegeben haben. Falls du noch auf der Suche nach einem passenden Ehrenamt für dich bist, wirf mal einen Blick auf vostel.de und finde das Engagemetn, das zu dir passt.

FAQ – Häufige Fragen zur Übungsleiterpauschale

Eine Person, die überlegt. Daneben Sprechblasen und der Schriftzug "FAQ" für Frequently Asked Questions.

Gilt die Übungsleiterpauschale auch für Studierende oder Rentner*innen?

Ja. Entscheidend ist, dass es sich um eine ehrenamtliche Nebentätigkeit handelt, nicht dein beruflicher Status.

Wie hoch war die Übungsleiterpauschale im letzten Jahr?

Im Jahr 2025 lag die Übungsleiterpauschale bei 3.000 Euro pro Jahr. Für 2026 wurde der Freibetrag auf 3.300 Euro angehoben.

Gilt die Übungsleiterpauschale auch für einmalige oder kurzfristige Einsätze?

Ja. Auch zeitlich begrenzte oder einmalige Einsätze können darunterfallen, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich die Übungsleiterpauschale bei mehreren Organisationen nutzen?

Ja. Die Übungsleiterpauschale gilt pro Person und Jahr. Einnahmen aus mehreren Organisationen werden zusammengerechnet.

Kann ich die Übungsleiterpauschale mit anderen Pauschalen kombinieren?

Ja, zum Beispiel mit der Ehrenamtspauschale. Voraussetzung ist, dass es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt.

Was passiert, wenn ich die Grenze von 3.300 Euro überschreite?

Dann ist nur der Betrag steuerpflichtig, der über die 3.300 Euro hinausgeht. Die Pauschale selbst bleibt steuerfrei.


Wir hoffen, dass wir dir einen guten Überblick zur Übungsleiterpauschale 2026 gegeben haben!

das vostel.de Team

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