Senckenberg Naturmuseum Dresden
Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) ist ein rechtsfähiger Verein gemäß §22 BGB, dem die Rechte einer juristischen Person am 17. August 1867 durch landesherrliche Verfügung verliehen wurde. Gemäß § 13 der Satzung wird die Gesellschaft im Sinne des §26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Direktoriums vertreten, unter denen sich der*die Generaldirektor*in oder der*die Administrative*r Direktor*in befinden müssen.
